Wahlrecht

Das Wahlrecht für die Kirchenvorstandswahl 

Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Gemeinde, die

  • mindestens seit drei Monaten vor dem Wahltermin in der Gemeinde wohnen,
  • zum Heiligen Abendmahl zugelassen sind,
  • am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben und konfirmiert sind
  • oder das 16. Lebensjahr vollendet haben.

In der Epiphaniaskirchengemeinde wird die Wahl als Briefwahl durchgeführt; jeder Wahlberechtigte wird also von der Gemeinde angeschrieben und braucht sich nicht mehr zu legitimieren.

Wählbar sind grundsätzlich alle wahlberechtigten, volljährigen Gemeindemitglieder.
Bis zum 14.05.2018 können alle Gemeindemitglieder Kandidatinnen und Kandidaten benennen. Vorschläge sind an den Vorsitzenden des Vertrauensausschusses, Pfr. Lindner, zu richten. Danach stellt der Vertrauensausschuss einen vorläufigen Wahlvorschlag auf und gibt diesen bekannt. Bis zum 11.06.2018 können noch weitere Kandidaten nachbenannt werden. Aus dem daraus resultierenden endgültigen Wahlvorschlag wählt die Gemeinde ihren Kirchenvorstand.
Die Wahlperiode beträgt sechs Jahre.